Kerpen, 01.02.2014:
Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm.
Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden.
Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt.
Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.
Kerpen, 01.01.2014: An Silvester 2013 hat das DRK Blatzheim den DRK Kreisverband Köln unterstützt.
In diesem Rahmen stellte die Bereitschaft Blatzheim 2 mobile Unfallhilfstellen auf der Deutzerbrücke des weiteren unterstützte ein Helfer die Frechener Kollegen in ihrer Unfallhilfsstelle.
Zu beginn gab es für die 2 mobilen Unfallhilfsstellen wenig zu tuen doch wenige Minuten nach dem Jahreswechsel waren beide voll gefordert und hatten einige Einsätze verschiedener schweregrade zu absolvieren.
Trotz des Stresses hatten alle Helfer viel Spaß und waren gegen 04:00 wieder in der Unterkunft in Blatzheim.
Hier nochmal ein Frohes Neues Jahr 2014!!
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Deutsches Rotes Kreuz
Bereitschaft Blatzheim
Bergstraße 8
50171 Kerpen-Blatzheim
Tel.: 0163-73 88 56 4
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